Frage: Warum wurde meine Commerzbank Kooperations-Kreditkarte gekündigt?
Antwort: Die Basis unserer Geschäftsbeziehung sind die Bedingungen für die Commerzbank Kooperations-Kreditkarten.
Im Punkt 21.a. ist geregelt:
21. Kündigungsrecht der Bank
a) Die Bank kann den Kreditkartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines
Monats kündigen. Die Bank wird den Kreditkartenvertrag mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der
berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist.
Von diesem Recht haben wir Gebrauch gemacht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den Gründen keine Aussage treffen.
Nähere Informationen zu unseren Kartenbedingungen finden Sie auch unter www.commerzbank.de/agb.
Frage: Kann die Kündigung zurückgenommen werden?
Antwort: Nein. Es tut uns leid, die ausgesprochene Kündigung kann nicht gestoppt werden. Das Kreditkarten-Konto wird zum angegebenen Zeitpunkt geschlossen.
Frage: Was passiert mit meiner Teilzahlungsvereinbarung?
Antwort: Bitte beachten Sie, dass mit Eintritt der Kündigung das Kartenkonto geschlossen wird. Ein bestehender Schuldsaldo wird zum nächsten Rechnungstermin in voller Höhe von Ihrem Girokonto eingezogen.
Frage: Was passiert mit meinem Guthaben auf dem Kreditkarten-Konto?
Antwort: Bitte beachten Sie, dass mit Eintritt der Kündigung das Kartenkonto geschlossen wird. Nach der Endabrechnung vorhandenes Guthaben erstatten wir zeitnah auf Ihr hinterlegtes Girokonto.
Frage: Was passiert mit einem bereits gezahlten Jahrespreis für meine Kreditkarte?
Antwort: Das bereits gezahlte Jahresentgelt Ihrer Kreditkarte erstatten wir Ihnen anteilig.
Frage: Was bedeutet die Kündigung für meine bereits gebuchte TUI-Reise?
Antwort: Für alle Fragen rund um die touristischen Leistungen und die Versicherungen Ihrer TUI CARD wenden Sie sich bitte, wie bisher, an die TUI Infoline unter 0511 - 567-8914 (Mo.-Fr. von 9-13 Uhr) oder tuicard@tui.de
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